Zusammenfassung: Der Beitrag beschreibt die Ausgestaltung und Bewertung von Alternativangeboten und untersucht dabei vor allem die Folgen von unvollständigen Alternativangeboten. Eingegangen wird auf die Regelungen zur Verlesung von Angeboten, auf die Rügepflicht und auf die Zulässigkeit eines Aufklärungsgespräches. Die Autorin bezieht sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundesvergabeamts aus dem Jahr 2004, in der Rechtswidrigkeiten auf Grund der Nichteinhaltung dieser Regelungen behandelt werden. Da das Bundesvergabeamtes eine Behebung solcher Rechtswidrigkeiten nicht als möglich erachtet, weist die Autorin auf die Notwendigkeit besonderer Sorgfalt bei der Stellung von Alternativangeboten hin.