§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG
Im Rahmen des Vergabeverfahrens besteht die Möglichkeit eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu richten. Ein erfolgter Zuschlag kann allerdings nicht mehr durch die Kontrolle des Vergabeverfahrens beseitigt werden.
VwGH 21.04.2004, 2001/04/0088