Zusammenfassung: Der bloße Verweis auf nationales Recht genügt nicht zur Festlegung von Mindestanforderungen und auch nicht von Zuschlagskriterien.
Rechtsgrundlagen: Art. 19 RL/93/37/EWG; Art. 30 RL/93/37/EWG
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Zusammenfassung: Der bloße Verweis auf nationales Recht genügt nicht zur Festlegung von Mindestanforderungen und auch nicht von Zuschlagskriterien.
Rechtsgrundlagen: Art. 19 RL/93/37/EWG; Art. 30 RL/93/37/EWG
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