Zusammenfassung: Es ist ein zulässiger Änderungsvorschlag iSd RL 93/37 wenn im Verfahren, in dem das wirschaftlich günstigste den Zuschlag erhält, Änderungsvorschläge zulässig sind, sie einen Teil der ausgeschriebenen Leistung ersetzen und die verlangten Mindestanforderungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlagen: Art. 19 Abs 1, 2 RL/93/37/EWG