Art. 1 Abs 1 RL 89/665/EWG ; § 115 Abs 1 BVergG 1997; § 163 Abs 1 BVergG 2002; § 164 Abs 1 BVergG 2002
Es wird von den Mitgliedsstaaten in Art. 1 Abs 3 RL 89/665/EWG nicht erwartet, dass sie das Nachprüfungsverfahren allen gestatten. Es ist zulässig zu verlangen, dass ein behaupteter Schaden notwendig ist.