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Entscheidung - BVA, 20.03.2003, 12 N-10/03-11

VergaberechtZVB-LSK 2003/90ZVB-LSK 2003, 232 Heft 9 v. 1.9.2003

Zusammenfassung: Es steht nicht im Machtbereich des Auftraggebers behebbare in unbehebbare Mängel umzudeuten. Dies wäre eine bekämpfbare Festlegung. Dies muss innerhalb der Angebotsfrist geschehen, sonst ist die Festlegung unanfechtbar.

Rechtsgrundlagen: § 98 Z 8 BVergG

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