Zusammenfassung: Das Kriterium der Gleichwertigkeit ist nicht eine Mindestanforderunge iSd RL, sondern ist das Niveau, den der Änderungsvorschlag erreichen soll. Ob es erreicht wird ist dann wieder anhand der Mindestanforderungen zu beurteilen.
Rechtsgrundlagen: Art. 19 Abs 1, 2 RL/93/37/EWG