Zusammenfassung: Die Wiener Arbeiter- und Angestelltenkammer ist gem § 7 Abs 1 Z 2 ein öffentlicher Auftraggeber.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 Z 2 BVergG 2002
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Zusammenfassung: Die Wiener Arbeiter- und Angestelltenkammer ist gem § 7 Abs 1 Z 2 ein öffentlicher Auftraggeber.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 1 Z 2 BVergG 2002
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