vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - BVA, 22.04.2003, 05N-36/03-11

VergaberechtZVB-LSK 2003/79ZVB-LSK 2003, 209 Heft 7 und 8 v. 1.7.2003

Zusammenfassung: Es ist keine einstweilige Verfügung zu erlassen wenn spezielle Gründe diese Ausnahme von dem Grundsatz des Vorranges des vergaberechtsspezifischen Rechtsschutz vor der Zuschlagentscheidung verlangen. Es müssen dementsprechen überwiegend negative Folgen drohen.

Rechtsgrundlagen: § 171 Abs 3 BVergG 2002

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!