Zusammenfassung: In dem Falle, dass in der Ausschreibung des Auftrages, nicht neue Geräte ausdrücklich gefordert werden, so sind auch gebrauchte Geräte zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 29 BVergG 1997; § 36 BVergG 1997
Schlagwörter:
Zusammenfassung: In dem Falle, dass in der Ausschreibung des Auftrages, nicht neue Geräte ausdrücklich gefordert werden, so sind auch gebrauchte Geräte zulässig.
Rechtsgrundlagen: § 29 BVergG 1997; § 36 BVergG 1997
Schlagwörter: