Zusammenfassung: In dem Beitrag wird das BVergG 1997 und 2002 in Hinsicht auf ihre Regelungen der Nichtigerklärung einer rechtswidrigen Ausschreibungsbestimmung verglichen. Dazu wird ein Bescheid des BVA analysiert und die Bedingungen erläutert, die von Nöten sind um relevante Rechtswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Vergabeergebnis zu bringen. Weiters werden die wichtigsten Inhalte des Vergaberechts erklärt.