Zusammenfassung: Die Mitteilung von dem Ergebnis der Bestbieterermittlung durch den Auftraggeber, unter dem gleichzeitigem Vorbehalt einer genaueren Prüfung der Angebote ist keine Mitteilung der Zuschlagsentscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 100 Abs 1, 2 BVergG 2002