Zusammenfassung: Zuschläge, die vor der genannten Angebotsprüfung erfolgen sind rechtswidrig.
Rechtsgrundlagen: § 53 BVergG 1997; § 53a BVergG 1997
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Zusammenfassung: Zuschläge, die vor der genannten Angebotsprüfung erfolgen sind rechtswidrig.
Rechtsgrundlagen: § 53 BVergG 1997; § 53a BVergG 1997
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