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Entscheidung - BVA, 19.02.2003, 11F-03/03-8

VergaberechtZVB-LSK 2003/69ZVB-LSK 2003, 181 Heft 6 v. 1.6.2003

Zusammenfassung: Es ist ein Feststellungsantrag zurückzuweisen, der im Wortlaut des § 113 Abs 3 BVergG 1997 hinausgeht, da ihm die nötige gesetzliche Grundlage fehlt.

Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 3 BVergG 1997; § 13 Abs 3 AVG

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