Zusammenfassung: Es wird das neue Steiermärkische Nachprüfungsgesetz und seine Neuerungen erklärt. Die Ähnlichkeiten zum BVergG werden hervorgebracht. Das Vorverfahren, das bisher galt, entfällt. Neben Geltungsbereich und Zuständigkeiten wird vor allem das Nachprüfungsverfahren analysiert.
Rechtsgrundlagen: Stmk VergNaG 2003; Art. 14 b B-VG