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Entscheidung - BVA, 04.12.2002, 01 N-45/02

VergaberechtZVB-LSK 2003/49ZVB-LSK 2003, 139 Heft 5 v. 1.5.2003

Zusammenfassung: Das BVA befand es für unstrittig dass die BRZ-GmbH bei Subunternehmern nur Verträge abschließen darf, wenn vorher eine Ausschreibung erfolgte.

Rechtsgrundlagen: § 11 BVergG 1997; § 115 Abs 2 BVergG 1997; § 188 BVergG 2002

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