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Entscheidung - BVA, 30.09.2003, 05N-85/03-25

VergaberechtZVB-LSK 2003/127ZVB-LSK 2003, 330 Heft 12 v. 1.12.2003

Zusammenfassung: Die ganzen Parteienrechte sind im Nachprüfungs-und im Feststellunsgverfahren nur dem Auftraggeber und dem Bieter zuzusprechen. Im Nachprüfungsverfahren steht dies anderen Personen nur bezüglich der Zuschlagsentscheidung zu.

Rechtsgrundlagen: § 165 Abs 1, 2 BVerG 2002; § 8 AVG

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