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Entscheidung - BVA, 29.09.2003, 11 F-29/00-23

VergaberechtZVB-LSK 2003/128ZVB-LSK 2003, 330 Heft 12 v. 1.12.2003

Zusammenfassung: Wenn ein Antragsteller hauptsächlich hinsichtlich Aufwandersatz verhandelt, und zeigt er kein überwiegendes Interesse and der Erteilung des Zuschlages, so hat er im Feststellungsverfahren laut BVergG 1997 keine Antragslegitimation.

Rechtsgrundlagen: § 115 Abs 1 BVergG 1997

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