Zusammenfassung: Der Vorlageantrag an den EuGH beinhaltete eine Frage der Auslegung der DienstleistungskoordinierungsRL, ob eine nur gesellschaftliche Beteiligung eines Privatunternehmens an einer vom öffentlichen Auftraggeber verschiedenen Einrichtung, ein vergabefreies Eigengeschäft mit dieser Einrichtung über Dienstleistungen ausschliesst, und dies obwohl die Einrichtung dem Geschäftsbetrieb des öffentlichen Auftraggebers oder der öffentlichen Verwaltung zurechenbar ist.