Zusammenfassung: Der Vorlageantrag an den EuGH beinhaltete eine Frage der Auslegung der RMRL, ob die Mitgliedstaaten verpflichtet sind eine schnelle und effektive Nachprüfung zu garantieren, für die Überprüfung einer Entscheidung der Vergabebehörde.
Rechtsgrundlagen: Art. 234 EGV; Art. 1 Abs 1 RL 89/665/EWG