§ 113 Abs 3 BVergG 1997; § 115 Abs 1 BVergG 1997
Im Falle der Abweisung eines Feststellungsantrages auf Anerkennung, dass der Zuschlag nicht an den Bestbieter gegangen ist, mit der Begründung, dass schon die rechtswidrige Ausschreibung dafür verantwortlich gewesen sei, ist dies eine denkunmögliche Entscheidung iSd § 113 Abs 3 iVm § 115 Abs 1 BVergG 1997.