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Entscheidung - BVA, 28.05.2003, 14N-53/03-12

VergaberechtZVB-LSK 2003/109ZVB-LSK 2003, 273 - 274 Heft 10 v. 1.10.2003

Zusammenfassung: Im Falle einer Ausschreibung eines Datenträgeraustausches und der darin vorkommenden Voraussetzungen einer rechtgültigen Unterfertigung, so ist das Fehlen dessen kein zwingender Ausscheidungsgrund.

Rechtsgrundlagen: § 82 Abs 1 BVergG 2002

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