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Verbale Begründung der Vergabeentscheidung erforderlich

VergaberechtMag. Alexander Latzenhofer, Stv Leiter der mit der Geschäftsführung von BVA und BVKK betrauten Abteilung des BWMAZVB 2002/58ZVB 2002, 135 - 136 Heft 5 v. 1.5.2002

Zusammenfassung: Im Vergabeverfahren gelten der Grundsatz der Transparenz und das Gebot der objektiven Nachvollziehbarkeit der Bewertung. Deshalb reicht es nicht aus, eine Vergabeentscheidung nur auf Zahlen zu stützen. Sie muss auch verbal begründet werden.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 BVergG; § 50 BVergG; § 53 BVergG; Art 8 Abs 3 RL 93/37/EWG

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