Zusammenfassung: Beruht eine Verzögerung im Nachprüfungsverfahren auf einer mangelhaften Personalausstattung der Behörde, berücksichtigt das BVA die beim BMWA als Auftraggeber entstandenen Verzögerungsschäden nur eingeschränkt. Das BVA geht davon aus, dass das BMWA die Ursachen für die Schäden selbst zu vertreten hat.