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Neuere Empfehlungen der B-VKK

VergaberechtUniv.-Prof.Dr. Michael Holoubek, Vorstand des Instituts für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der WU-Wien, Vorsitzender der B-VKKZVB 2002/56ZVB 2002, 132 Heft 5 v. 1.5.2002

Zusammenfassung: Dieser Beitrag enthält einen Überblick über die Spruchpraxis der B-VKK zur Reihung der Bieter in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens, zur Behandlung von Rechenfehlern und zur rechtswirksamen Unterfertigung eines Angebotes.

Rechtsgrundlagen: § 47 Abs 2 BVergG; § 47 Abs 4 BVergG; § 48 Abs 3 BVergG; § 52 Abs 1 Z 11 BVergG; ÖNORM A 2050

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