Zusammenfassung: Dieser Beitrag enthält einen Überblick über die Spruchpraxis der B-VKK zur Reihung der Bieter in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens, zur Behandlung von Rechenfehlern und zur rechtswirksamen Unterfertigung eines Angebotes.
Rechtsgrundlagen: § 47 Abs 2 BVergG; § 47 Abs 4 BVergG; § 48 Abs 3 BVergG; § 52 Abs 1 Z 11 BVergG; ÖNORM A 2050