Zusammenfassung: Wenn sich ein konzernverbundenes Unternehmen an einer europaweiten Ausschreibung beteiligt, ist das anders zu beurteilen als bei einer deutschlandweiten Ausschreibung. Ob dieses Unternehmen die ausgeschriebene Leistung auch erbringen kann, hängt davon ab, ob es über die erforderlichen Mittel innerhalb des Konzerns verfügen kann. Das muss für jeden Einzelfall neu geprüft werden.