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Zuschlagserteilung während der Stillhaltefrist auch nach OÖ Vergabegesetz nichtig

VergaberechtRA Dr Georg Huber LLMZVB 2002/42ZVB 2002, 106 - 108 Heft 4 v. 1.4.2002

Zusammenfassung: Das OÖ VergG erklärt einen Zuschlag während der Stillhaltefrist nicht für nichtig. Er ist bloß unzulässig, wodurch er nicht bekämpfbar wird. Der UVS Oberösterreich hat jetzt trotzdem einen solchen Zuschlag für absolut nichtig erklärt.

Rechtsgrundlagen: § 53a BVergG; § 59 Abs 1a OÖ VergG

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