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Vorarbeitenproblematik: Differenzierende Betrachtung im Einzelfall oder kategorischer Ausschluss von Unternehmen, die an der Vorbereitung der Ausschreibung beteiligt waren?

VergaberechtDr. Thomas Haunold, MA 63 der Stadt WienZVB 2002/41ZVB 2002, 104 - 106 Heft 4 v. 1.4.2002

Zusammenfassung: Es sind alle Bieter in einem Vergabeverfahren auszuscheiden, die durch eine Beteiligung an den Vorarbeiten einen ungerechtfertigten Vorsprung gegenüber den anderen Mitbewerbern haben. So hat der Auftraggeber, um einen fairen Wettbewerb sicher zu stellen, Daten, die bei den Vorarbeiten erhoben wurden, unaufgefordert auch allen anderen Bietern zur Verfügung zu stellen.

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