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Überprüfung der Leistungsfähigkeit muss sich auf die angebotene Leistung beziehen - Anforderungen an die Eignung der Zuschlagskriterien

VergaberechtMag. Alexander Latzenhofer, Stv Leiter der mit der Geschäftsführung von BVA und BVKK betrauten Abteilung des BWMAZVB 2002/26ZVB 2002, 68 - 70 Heft 3 v. 1.3.2002

Zusammenfassung: Die Zuschlagskriterien müssen so gewählt werden, dass der Zuschlag an den Bieter geht, der auch die tatsächlich beste Leistung erbringt. Bei der Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Bieter gemäß § 52 Abs 1 Z 1 BVergG muss diese im Verhältnis zum Angebot gesehen werden.

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