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Auszuscheidende, tatsächlich aber nicht ausgeschiedene Bieter im Nachprüfungsverfahren vor dem BVA antragslegitimiert?

VergaberechtRA Dr. Matthias Öhler; RAA Dr. Ilse StockingerZVB 2002/17ZVB 2002, 45 Heft 2 v. 1.2.2002

§ 52 Abs 1 BVerG; § 52 Abs 2 BVerG; § 115 Abs 1 BVerG; Art 1 Abs 3 RM-RL 89/665/EWG

Stellt sich im Zuge eines Nachprüfungsverfahren vor dem BVA die Frage, ob das Angebot des antragstellenden Bieters nicht auszuscheiden gewesen wäre, hat das BVA das Verfahren auszusetzen und dem EuGH die Frage vorzulegen, ob es Ausscheidungsgründe prüfen darf.

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