In diesem Beitrag geht es um eine ständige Spruchpraxis des BVA, welche vom VfGH für verfassungswidrig erklärt wurde. Das BVA hat Nachprüfungsanträge von Bietern, die auszuscheiden sind, aber noch nicht ausgeschieden wurden, zurückgewiesen.
BVA 25.06.2001 N-15/99-15; VfGH 14.03.2001, B 1137/99-9