vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sanitätsorganisationen als Träger ausschließlicher Rechte

VergaberechtRA MMag. Dr. Bernt ElsnerZVB 2002/19ZVB 2002, 48 - 49 Heft 2 v. 1.2.2002

Zusammenfassung: In diesem Vorabentscheidungsverfahren hatte der EuGH zu beurteilen, ob ein Monopol für Krankentransportleistungen in einem bestimmten Gebiet mit Art 86 EGV vereinbar ist. Die Leistung des Krankentransportes ist den damit betrauten Sanitätsorganisationen vorbehalten und stellt ein ausschließliches Recht dar. Wenn die Behörde einseitig und alleine entscheidet, ob eine solche Genehmigung erteilt wird, liegt keine Verletzung des Art 86 EGV vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!