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Rechtsschutz bei unterlassener Ausschreibung

VergaberechtRA Dr. Heiko Höfler; RA Birgit BertZVB 2002/9ZVB 2002, 23 - 24 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Nach deutschem Recht ist eine Vetragsverlängerung unter dem Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht nicht nichtig. Er stellt keinen Verstoß gegen § 134 BGB dar.

Schlagwörter:

Nichtigkeit einer Vertragsverlängerung; Ausschreibungspflicht; VERGABEWESEN

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