Zusammenfassung: Der Beitrag widmet sich den Bestimmungen zur Stillhaltefrist, insbesondere wird auf den lauf der Frist eingegangen. Der Autor bezieht sich zur Darstellung dieser Materie auf einige Entscheidungen der Bundsvergabekontrollkommission aus dem Jahr 2001. Vor allem die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung und weitere vergaberechtliche Bestimmungen werden näher erörtert.
Rechtsgrundlagen: § 53a BVergG; § 70 BVergG