Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Problematik von mehrdeutigen Angeboten, insbesondere deren Auslegung. Zur Darstellung des Rechtsproblems beschreibt der Autor eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2001. Erörtert werden unklare Angebote, die Prüfung der Ausschreibung und die Anwendung zivilrechtlicher Auslegungsregeln. Zum Abschluss gibt der Autor einen Praxistipp.