Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die Erlassung einer einstweiligen Verfügung im Rahmen des Vergabeverfahrens, konkret im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens. Der Autor bezieht sich zur Darstellung dieses Problems auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesvergabeamtes an den EuGH aus dem Jahr 2001. Untersucht wird vor allem der Bereich der notwendigen Interessenabwägung. Insofern wird vor allem erörtert, ob bei dieser die Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsantrags zu berücksichtigen sind.