Deskriptoren: Gehilfenhaftung; Sprungregress; Erfüllungsgehilfenkette; Subunternehmer; Schadenersatz.
§ 896 ABGB, § 1313 ABGB
Liegen drei Vertragsbeziehungen vor (1. Besteller–Klägerin, 2. Klägerin–Subunternehmer, 3. Subunternehmer–Beklagte) sind diese strikt voneinander zu trennen.