Deskriptoren: Nachbar; Gebäudeschäden; EV.
§ 381 EO
Auch ein schwer wieder gut zu machender Schaden ist noch kein unwiederbringlicher Schaden.Deskriptoren: Nachbar; Gebäudeschäden; EV.
§ 381 EO
Auch ein schwer wieder gut zu machender Schaden ist noch kein unwiederbringlicher Schaden.