vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Die Haftung“ in der Baubranche

PraktischesWissenswertes und AktuellesHermann WenuschZRB 2022, XV Heft 3 v. 21.11.2022

Auf Baustellen und drumherum hört man immer wieder die Warnung, dass man für dies und das hafte. Gemeint ist damit nicht die physische Adhäsion, sondern der Umstand, dass für die Folgen von Handlungen bzw Unterlassungen einzustehen ist – also die resultierenden Folgen zu tragen sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!