Der Bauunternehmer muss gegen eine weitere Schlusszahlung nicht neuerlich seinen Vorbehalt erklären, wenn nach dem ersten Vorbehalt vor der weiteren Zahlung Gespräche über die unterschiedlichen Standpunkte geführt wurden
JudikaturHermann WenuschZRB 2022, 93 Heft 3 v. 21.11.2022