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Den Unternehmer trifft die primäre Pflicht die Angemessenheit des Werklohns in der Abrechnung darzulegen

JudikaturHermann WenuschZRB 2013, 201 Heft 4 v. 1.12.2013

ABGB § 1168, ABGB § 1168a

Bei Unterbleiben der (vollständigen) Werkausführung muss der klagende Werkunternehmer seine Leistungsbereitschaft, das Unterbleiben infolge von Umständen auf Seiten des Bestellers und die Höhe seines Anspruchs behaupten und beweisen.

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