ABGB § 922 Abs 1, ABGB § 1167, ZPO § 502 Abs 1, ZPO § 508a Abs 2, ZPO § 510 Abs 3
Ein Leistungsbegehren auf „ewige Rente“ lässt keinen Feststellungsbedarf für künftige Schäden offen.Schmutz auf der Fassade oder (vermehrte) Reinigungskosten sind keine „Schäden der Fassade“.