Eine jüngst in dieser Zeitschrift publizierte Entscheidung des OGH1 trifft vor dem Hintergrund der bisherigen Rsp und Lehre bedeutsame Aussagen zu den Technikklauseln. Da die Anmerkung von Wenusch zu diesem Erkenntnis zeigt, dass die Tragweite der höchstgerichtlichen Ausführungen für das Technikrecht im Allgemeinen und das Baurecht im Besonderen offenbar nicht so ohne weiteres auf der Hand zu liegen scheint, sollen hier die einschlägigen Äußerungen des OGH im Hinblick auf den sich gegenwärtig aus Rsp und Lehre ergebenden „Stand der Rechtswissenschaft“ zu den Technikklauseln gewürdigt werden.