Das Bauwesen scheint schlechte Legistik anzuziehen. Damit gemeint sind aber nicht nur die Bauordnungen der Länder, die allenfalls durch mangelnde legistische Kapazität entschuldigt wären, sondern Bundesgesetze.
Das Bauwesen scheint schlechte Legistik anzuziehen. Damit gemeint sind aber nicht nur die Bauordnungen der Länder, die allenfalls durch mangelnde legistische Kapazität entschuldigt wären, sondern Bundesgesetze.