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Die Legistik und das Bauwesen

EditorialHermann WenuschZRB 2013, 57 Heft 2 v. 1.6.2013

Das Bauwesen scheint schlechte Legistik anzuziehen. Damit gemeint sind aber nicht nur die Bauordnungen der Länder, die allenfalls durch mangelnde legistische Kapazität entschuldigt wären, sondern Bundesgesetze.

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