Ist einer der Auftraggeber eines Schiedsgutachtens schon während des laufenden Erstellungsverfahrens zur Ansicht gelangt, dass der Schiedsgutachter ergebnisrelevante Fehler begangen hat, stellt sich die Frage, ob dieser Auftraggeber einseitig vom Schiedsgutachtervertrag zurücktreten und so das Verfahren vorzeitig beenden und das Zustandekommen des Schiedsgutachtens verhindern kann.1