1.Einleitung
Streitigkeiten auf Basis der internationalen Standardbauvertragsmuster der FIDIC sind geprägt von einem dreistufigen Verfahren: in erster Stufe entscheidet idR ein Engineer, in zweiter ein Dispute Adjudication Board (DAB) und als dritte und letzte Instanz folgen die Parteien idR der Empfehlung der Gerneral Conditions aller wichtigen FIDIC Bücher1 und vereinbaren eine Schiedsgerichtsklausel.