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Buchbesprechung Alexander Balthasar/Attila Vincze (Hg), Hundert Jahre österreichisches Bundes-Verfassungsgesetz. Die Perspektive von außen, Wien: Jan Sramek Verlag 2021, XIX + 317 S, 78,00 €, ISBN 978-3-7097-0259-8

BuchbesprechungStephan G. Hinghofer-Szalkay**Dr. Stephan G. Hinghofer-Szalkay, Priv.-Doz., Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Universitätsstraße 15/B1, 8010 Graz, Österreich, <stephan.hinghofer-szalkay@uni-graz.at >. Diese Rezension und ihr Inhalt sind nur dem Autor selbst zurechenbar und stehen in keinem Zusammenhang mit der Funktion als Leiter des Referats II/4/b im Kultusamt/Bundeskanzleramt.ZÖR 2021, 1111 Heft 3 v. 15.10.2021

Das vorliegende Werk fügt sich in eine längere Reihe von Beiträgen, welche das 100-jährige Jubiläum des B-VG zum Anlass für eine kritische Reflexion nehmen.11Nicht zuletzt Heft 1 ZöR 2021 mit seiner Kür gelungener und misslungener Entscheidungen des VfGH seit 1920 durch Professorinnen und Professoren im Bereich des öffentlichen Rechts. Der Titel verspricht eine Perspektive „von außen“, genauer aus Nachbarstaaten sowie aus einer gesamteuropäischen Perspektive und aus jener des Europarats. Dabei will das Buch schon von seiner Konzeption her kein struktureller Vergleich sein, der die verschiedenen Länderberichte an vorgegebene Strukturen oder Fragenkataloge bindet. Auch liegt keine systematisch-vergleichende Verfassungsentwicklung der letzten 100 Jahre vor. Die zehn Beiträge von 15 Autoren zeichnen sich vielmehr durch erhebliche Heterogenität aus. Dies kann insofern von Vorteil sein, als die einzelnen Länderberichte nicht einer potentiell austrozentrischen Einheitsperspektive unterworfen werden. Autonom gesetzte Schwerpunkte erlauben Rückschlüsse darauf, welche Aspekte aus der Sicht des jeweiligen Staatsrechts und dessen Lehre in den Vorder- und welche in den Hintergrund treten. Dennoch können Leitthemen ausgemacht werden: Zunächst bieten die Beiträge einen verfassungshistorischen Rahmen. Zweitens werden Einblicke in Strukturelemente aktueller und historischer Verfassungen der Nachbarstaaten gewährleistet. Drittens wird der lange Schatten Cisleithaniens, seines Staatsrechts und seiner Lehre aufgezeigt, wobei letztere nach 1918 paradoxerweise eine territoriale Expansion erfuhr (direkt auf die Slowakei, indirekt auf die nicht-galizischen Teile Polens). Mit dieser Tradition eng verbunden sind der Einfluss von, viertens, dem österreichischen Modell der Verfassungsgerichtsbarkeit („das weithin bekannte Prunkstück“, 2) und fünftens der österreichischen Lehre des öffentlichen Rechts, insbesondere der Wiener rechtstheoretischen Schule.

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