Das vorliegende Werk fügt sich in eine längere Reihe von Beiträgen, welche das 100-jährige Jubiläum des B-VG zum Anlass für eine kritische Reflexion nehmen.1 Der Titel verspricht eine Perspektive „von außen“, genauer aus Nachbarstaaten sowie aus einer gesamteuropäischen Perspektive und aus jener des Europarats. Dabei will das Buch schon von seiner Konzeption her kein struktureller Vergleich sein, der die verschiedenen Länderberichte an vorgegebene Strukturen oder Fragenkataloge bindet. Auch liegt keine systematisch-vergleichende Verfassungsentwicklung der letzten 100 Jahre vor. Die zehn Beiträge von 15 Autoren zeichnen sich vielmehr durch erhebliche Heterogenität aus. Dies kann insofern von Vorteil sein, als die einzelnen Länderberichte nicht einer potentiell austrozentrischen Einheitsperspektive unterworfen werden. Autonom gesetzte Schwerpunkte erlauben Rückschlüsse darauf, welche Aspekte aus der Sicht des jeweiligen Staatsrechts und dessen Lehre in den Vorder- und welche in den Hintergrund treten. Dennoch können Leitthemen ausgemacht werden: Zunächst bieten die Beiträge einen verfassungshistorischen Rahmen. Zweitens werden Einblicke in Strukturelemente aktueller und historischer Verfassungen der Nachbarstaaten gewährleistet. Drittens wird der lange Schatten Cisleithaniens, seines Staatsrechts und seiner Lehre aufgezeigt, wobei letztere nach 1918 paradoxerweise eine territoriale Expansion erfuhr (direkt auf die Slowakei, indirekt auf die nicht-galizischen Teile Polens). Mit dieser Tradition eng verbunden sind der Einfluss von, viertens, dem österreichischen Modell der Verfassungsgerichtsbarkeit („das weithin bekannte Prunkstück“, 2) und fünftens der österreichischen Lehre des öffentlichen Rechts, insbesondere der Wiener rechtstheoretischen Schule.