Zusammenfassung Der Beitrag untersucht den Einfluss von NGOs im völkerrechtlichen Vertragsschlussverfahren und analysiert am Beispiel der Verhandlungen zum Statut des Internationalen Strafgerichtshofes und dem Übereinkommen über die
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Rechte von Personen mit Behinderungen, was die Einbindung von NGOs für die Legitimität von völkerrechtlichen Verträgen bedeutet. Er kommt zu dem Schluss, dass die Einbindung von NGOs die Legitimität beider Vertragswerke erhöhte. Die zunehmende Einbindung von NGOs in völkerrechtliche Vertragsschlussverfahren entspricht auch der generell stärkeren Rolle des Individuums im aktuellen Völkerrecht. Demgegenüber gibt es aber auch aus rechtspolitischer Sicht problematische Fälle, wenn etwa NGOs in Vertragsverhandlungen eingebunden werden, die Extrempositionen oder Partikularinteressen vertreten. Dies wird im letzten Teil des Beitrags behandelt.