Zusammenfassung Die völkerrechtliche Rechtsordnung hat sich von einer staatszentrierten Ordnung, welche die staatlichen Interessen und deren Koordination auf völkerrechtlicher Ebene sichern soll, hin zu einer Gemeinschafts- und Werteordnung entwickelt. Dieser Paradigmenwechsel wurde auch durch die Rechtsprechung von völkerstrafrechtlichen Tribunalen beflügelt. Unter dem Deckmantel der Findung von völkergewohnheitsrechtlichen Strafnormen haben die völkerstrafrechtlichen Tribunale dabei die dogmatischen Unsicherheiten genutzt, die dem Völkergewohnheitsrecht als Rechtsquelle innewohnen, um aktiv Recht zu setzen. Ziel dieses Beitrags ist es, diesen Paradigmenwechsel anhand der Rechtsprechung der völkerstrafrechtlichen Tribunale darzustellen und die richterliche Rechtsetzung anhand von Völkergewohnheitsrecht im Kontext der vorherrschenden Rechtsquellenlehre des Völkerrechts zu beurteilen.