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Haftung einer Suchmaschine für Autocomplete-Vorschläge erst nach Kenntnis

JudikaturPersönlichkeits- und MedienrechtZIR 2014, 244 Heft 3 v. 1.7.2014

Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeitsrechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in Anspruch, setzt die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus.

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